Wissenswertes zur Haftpflicht-Versicherung

  • Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten - im Schadenfall - die Ersatzleistung zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.

  • Die Versicherungsgesellschaft übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme sowie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Mögliche Kosten für Strafverfahren und Nebenklagen sind nicht versichert.

  • Für Neuverträge gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen, die alle Kfz-Versicherer von Gesetz aus anbieten müssen. Die Höchstdeckung betrug in alten Verträgen 50 Mio. Euro, seit März 2005 wurde die Summe von nahezu allen Versicherern auf 100 Mio. Euro verdoppelt. Altverträge werden entweder automatisch oder bei Bedarf auf Wunsch des Kunden hin umgestellt. Manche Anbieter verlangen bei einem Neuabschluss einen Aufpreis, andere Gesellschaften bieten die Höchstdeckung ohne Mehrbeitrag.

  • Der Berechnung der Versicherungsprämie werden zahlreiche Merkmale das Fahrzeug und die Situation des Halters betreffend zugrunde gelegt: Dazu gehören unter anderem die Art des Fahrzeugs, die nächtliche Abstellmöglichkeiten des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf, die Schadenfreiheitsklasse sowie die Regional- und Typenklasse.


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