Zum 1. Juli 2009 änderte sich die Grundlage zur Berechnung der Kfz-Steuer. -
Die Steuer bemisst sich in der Regel nach dem Hubraum und zusätzlich nach der Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen (CO2-Ausstoß).
Unterschieden wird bei den Verbrennungsmotoren zwischen Benziner und Diesel. Während Dieselmotoren pro angefangene 100ccm 9,50 Euro Sockelbetrag zahlen müssen, werden Kunden von Autos mit Benzinmotoren nur mit 2 Euro pro angefangene 100ccm zur Kasse gebeten.
Hinzu kommt - bei beiden Motoren gleichermaßen - noch eine CO2-Emission-abhängige Gebühr von 2 Euro je Gramm CO2. Die ersten 120 g sind jedoch frei.
Ab 2012 wird der Freigrenzwert auf 110 g CO2 gesenkt werden, ab 2014 auf 95 g CO2. Der Freigrenzwert gilt ausschließlich für Neufahrzeuge, die nach diesem Zeitpunkt zugelassen werden.
Beispiel: Für einen Benziner mit 1390 ccm Hubraum und einer CO2-Emission von 139 g/km fallen also 14x2 Euro = 28 Euro zzgl. 19x2 Euro = 38 Euro, also insgesamt 66 Euro Kfz-Steuer an. Für einen identischen Dieselmotor würden hingegen 171 Euro Kfz-Steuer fällig.
Weitere Details zur Kfz-Steuer sind bei
Wikipedia zu finden